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Kranführerschein – Pflicht für jeden Kranführer

04.07.2017 von Achim Altmann

Hintergrund und Grundlagen

Generell ist der Arbeitgeber verantwortlich für eine qualifizierte Unterweisung seiner Mitarbeiter. Die ALTMANN GmbH setzt daher seit Jahren auf professionell geführte Schulungen, um die Mitarbeiter vor Ort mit einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis zum Führen von verschiedenen Krananlagen zu befähigen. Das Ziel der Unterweisung liegt darin, den Teilnehmern einerseits theoretisches Wissen zu vermitteln, andererseits aber auch ausreichende Fahrpraxis sowie die Fähigkeit, Mängel zu erkennen, welche die Arbeitssicherheit gefährden.

Grundlage der Unterweisung im Führen von Kranen ist die Richtlinie VDI 2194, in der auch die Voraussetzungen zur Erlangung des Kranscheins geregelt sind. Ein solcher Nachweis wird neben anderen in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 „Krane“ (vormals BGV D 6, § 29) gefordert.


Kranführerausweis – Schulung und Prüfung

Um einen Kranführerschein zu erhalten, muss eine theoretische u. praktische Prüfung abgelegt werden. Vorab gibt es selbstverständlich eine Schulung, die gezielt auf die Bedienung des Krans und die Prüfungsfragen vorbereitet.

Folgende Themen werden in der theoretischen Kranführerschulung behandelt:

- Auswahl von Kranführern
- Allgemeine Anforderungen
- Verantwortungsbereich der Kranführer
- Unterscheidung der Krane nach Bauart und Steuerung
- Verhalten bei Störung am Kran
- Einweisung in die Unfallverhütung DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)
- Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme
- Arbeitssicherheit: Mechanik- und Elektrotechnik
- Lastaufnahmeeinrichtung

 

Darauf folgt die praktische Unterweisung mit folgenden Bestandteilen:

- Überprüfung der Krananlage (z. B. Lasthaken, Kettenrollen, Sicherung, Lastkette) auf

  sichtbare Mängel bzw. Verformungen
- Lastaufnahme und Versetzen von Lasten
- Zielfahren auf vorgegebene Höhe nach vorheriger Höhenschätzung
- Abfangen einer pendelnden Last

Nach Teilnahme an der theoretischen und praktischen Kranführerschulung kann die Prüfung ablegt werden. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer bei positiven Ergebnissen ihren Kranschein, der sie zum Führen von Krananlagen berechtigt.